Fahrschule Oberviechtach

Fahrschule Rudolf Leibl GmbH

Fahrschule Oberviechtach
Bitte rufen Sie uns für genauere Informationen an!

Adresse
Marktgasse 14
Ort
92526  Oberviechtach
Telefonnummer
09671 3204
E-Mail
fahrschule.leibl@web.de
Website
fahrschule-leibl.de

Informationen

Herzlich willkommen bei uns in Oberviechtach. Schön das Sie sich für unsere Fahrschule interessieren. Unser Ziel ist es, Ihnen so schnell wie möglich aber trotzdem professionell zu Ihrem Führerschein zu verhelfen. Auf unseren Internetseiten erhalten Sie vorab schon einmal ein paar Informationen rund um den Führerschein, unsere Fahrschule und regelmäßige News aus dem Kfz-Bereich. Natürlich können Sie auch persönlich bei uns vorbeikommen, wir freuen uns über Ihren Besuch.

Keywords Begleitetes Fahren mit 17, Fahrlehrer, Klasse A, Klasse A1: Leichtkrafträder, Klasse A2: Krafträder bis 35KW, Klasse AM: Kleinkrafträder, Klasse B96, Klasse BE: PKW mit Anhänger, Klasse B: Personenkraftwagen, Klasse C1E: leichte LKW 7, 5to, Klasse C1: leichtere LKW, Klasse CE: schwere Lastzüge, Klasse C: schwere LKW, Klasse D1E: kleinere Busse mit Anhänger, Klasse D1: kleinere Busse, Klasse D: Busse, Klasse DE: Busse mit Anhänger, Klasse L, Klasse T: Zugmaschinen, Prüfbescheinigung für Mofas.

Bewertungen

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Öffnungszeiten

Der Unterricht erfolgt Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 18:45 bis 20:15 Uhr

Ausbildungen

  • Warum fahren mit 17?

    Ziel des begleiteten Fahrens ab 17 ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahrer zu erhöhen. Junge Fahranfänger sind überdurchschnittlich häufig Hauptverursacher eines Unfalls mit Personenschäden. Die jungen Fahranfänger dürfen somit nach bestandener Prüfung ab 17 Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein. Diese Begleitperson(en) muss in der Prüfbescheinigung des Fahranfängers eingetragen sein.

    Link: Warum fahren mit 17?

  • FÜHRERSCHEIN KLASSE B: PERSONENKRAFTWAGEN

    Gültig für alle Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen.

    Link: FÜHRERSCHEIN KLASSE B: PERSONENKRAFTWAGEN

  • FÜHRERSCHEINKLASSE A: KRAFTRÄDER

    Gültig für Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 kW, Leistung über 15 kW.

    Link: FÜHRERSCHEINKLASSE A: KRAFTRÄDER

  • FÜHRERSCHEINKLASSE C1: LEICHTERE LKW

    Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und Anhängern mit mehr als 750kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen! Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden.

    Link: FÜHRERSCHEINKLASSE C1: LEICHTERE LKW

  • DIE PRÜFBESCHEINIGUNG FÜR MOFAS

    Die Ausbildung zur Mofa-Prüfbescheinigung können Sie entweder in einer Fahrschule oder auf einer weiterführenden Schule, die extra dafür qualifizierte Lehrkräfte haben, machen. Eine Prüfung findet nur im theoretischen Bereich statt.

    Link: DIE PRÜFBESCHEINIGUNG FÜR MOFAS

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